Downloads und Links
Der kurze Weg
Antrag auf Gestattung
Aus wichtigen Gründen kann das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger
den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule gestatten
Herkunftssprachlicher Unterricht
Krankmeldungen bitte über den Schulmanager (jedes Kind erhält die Einwahldaten)
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt